Als Atemschutzgeräteträger  bezeichnet man Personen, die sowohl medizinisch als auch ausbildungsmäßig in der Lage sind, ein Atemschutzgerät zu tragen. Diese Geräte sollen bei der Arbeit oder Rettung

  • verhindern, dass Atemgifte eingeatmet werden.
  • ermöglichen, in einer Umgebungsatmosphäre ohne Sauerstoff zu arbeiten.

Leistungstest und jährliche Fortbildung

Endlosleiter

Im Katastrophenschutz kommen fast ausschließlich Atemschutzgeräteträger mit Tauglichkeit nach erfolgreicher arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen gemäß G26.3 zum Einsatz. Die Untersuchung nach G26.3 ist für drei Jahre (bei über 50-Jährigen nur ein Jahr) gültig und muss dementsprechend regelmäßig wiederholt werden. Hierbei wird getestet, ob die Person die nötige körperliche Verfassung zum Tragen von schwerem Atemschutz mitbringt. Der Test setzt sich u. a. zusammen aus Lungenfunktionstest, Belastungs-EKG, Urinuntersuchung, Röntgen-Thorax

Außer dieser notwendigen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung sind für die Aufnahme der Tätigkeit als Atemschutzgeräteträger im Katastrophenschutz erforderlich:

  • Die einmalige erfolgreiche Ausbildung zum Tragen von Atemschutzgeräten.
  • Die jährliche Belastungsübung in einer nach DIN 14093 gestalteten Atemschutz-Übungsanlage oder mindestens in einer für eine Belastungsübung geeigneten, gleichwertigen Anlage. Dabei ist mit dem Atemluftvorrat von 1600 Litern eine Gesamtarbeit von 80 kJ, ab dem 50. Lebensjahr von 60 kJ, zu erbringen. Diese kann beispielsweise durch Begehen einer (verdunkelten) Orientierungsstrecke sowie durch Verrichten von 25 kJ Arbeit an mehreren verschiedenen Arbeitsmessgeräten im Konditionsraum erbracht werden.
  • Eine jährliche praktische Einsatzübung, bei der möglichst unter Einsatzbedingungen einsatztypische Tätigkeiten auszuführen sind. Diese kann entfallen, wenn der Atemschutzgeräteträger in entsprechender Art und im entsprechenden Umfang unter Atemschutz im Einsatz war.

Wird eine der genannten Bedingungen nicht erfüllt, verliert der Atemschutzgeräteträger seine Einsatzfähigkeit. Die Einsatzfähigkeit kann auch durch längere Krankheit verloren gehen. Es kann eine erneute Untersuchung nach dem Grundsatz der G26.3 erforderlich werden.

Einsatztaktik

Atemschutzgeräteträger gehen nur truppweise (zu zweit oder zu dritt) vor, so dass einer den anderen unterstützen oder um Hilfe rufen kann, falls es zu Problemen im Gefahrenbereich kommt. In Ausnahmefällen, wie etwa bei engen Schächten, kann der Geräteträger auch allein mit Seilsicherung vorgehen. Grundsätzlich ist die Bereitstellung eines zusätzlichen Sicherheitstrupps für jeden Angriffsweg vorgeschrieben.

Bewegungslosmelder (Totmannmelder) an einem Pressluftatmer

Zusätzlich dazu wird bei einer Atemschutzüberwachung aus Sicherheitsgründen u. a. der Einsatzbeginn, das Erreichen des Zielorts, aktuelle Aufenthaltsorte sowie der im Gerät vorhandene Druck dokumentiert.

Der Umgang mit Atemschutzgeräten bei Hilfsorganisationen, vor allem bei der Feuerwehr, ist mit einem hohen Ausbildungsaufwand verbunden. So muss beispielsweise das Absuchen von verrauchten Wohnungen oder Hallen, die effektive Brandbekämpfung oder der Umgang mit in Not geratenen Atemschutztrupps immer wieder geübt werden, um einen hohen, überlebensnotwendigen Standard zu gewährleisten.

Vielerorts werden inzwischen Bewegungslosmelder eingesetzt. Ein Fühler reagiert auf die Bewegungen des Trägers. Bleibt dieser für eine gewisse Zeit regungslos, wird ein lauter Alarm gegeben. Optional haben einige Geräte auch Temperatursensoren integriert.

Quelle: https://de.wikipedia.org/