Der Gruppenführer ist eine Funktion und Qualifikation (Ausbildungslehrgang) von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben für eine Person, die eine Gruppe leitet, anleitet, führt oder befehligt. Der Gruppenführer trägt in der Regel die Verantwortung für seine Gruppe.

Der Gruppenführer in der Feuerwehr befehligt die taktische Einheit „Gruppe“, bestehend aus Maschinist, Melder, Angriffstruppführer und -mann, Wassertruppführer und -mann sowie Schlauchtruppführer und -mann.

Der Gruppenführer

  • erkundet die Lage
  • bestimmt die Aufgabenverteilung innerhalb der Gruppe
  • gibt den Einsatzbefehl – (Wasserentnahmestelle, Lage des Verteilers) Einheit, Auftrag, Mittel, Ziel und Weg
  • ist während des Einsatzes an keinen festen Platz gebunden
  • hat die Fürsorgepflicht für seine Gruppe
  • kann Einsätze mit Personal bis zur Stärke einer Gruppe selbstständig leiten

Gruppenführer sind bei der Freiwilligen Feuerwehr der erreichbare Dienstgrad vom Bundesland abhängig, in Nordrhein-Westfalen beispielsweise Brandmeister. Im Allgemeinen sind sie mindestens Löschmeister; in Hessen beispielsweise Oberlöschmeister. Zudem muss eine entsprechende Ausbildung beim jeweiligen Institut der Feuerwehr bzw. Schule absolviert werden; in NRW bzw. Hessen etwa der FIII-Lehrgang.

Gruppenführer einer Freiwilligen Feuerwehr mit blauer Kennzeichnungsweste

Einsatzkräfte mit der Qualifikation zum Gruppenführer erkennt man im Einsatz an einem roten Balken auf jeder Helmseite. Diese Kennzeichnung signalisiert ausschließlich die Befähigung zum Ausüben der Funktion „Gruppenführer“. Es können daher in einer Gruppe durchaus mehrere Einsatzkräfte mit dieser Kennzeichnung vorhanden sein. Pro Einheit kann jedoch immer nur eine Person die tatsächliche Führungsfunktion des Gruppenführers übernehmen. Eventuell weitere vorhandene Einsatzkräfte mit Gruppenführerqualifikation übernehmen dann normale Mannschaftsaufgaben. Der tatsächliche Einheitsführer wird daher zunehmend zusätzlich mit einer Kennzeichnungsweste (blau oder rot) kenntlich gemacht. Alternativ werden in einigen Bundesländern veränderliche Funktionsabzeichen getragen, für Gruppenführer ein 10 mm schmales, umlaufendes schwarzes Band am Helm.

Gruppenführer der Feuerwehr werden in der Katastrophenschutz-Terminologie auch Unterführer genannt.

Die Abkürzung in der Feuerwehr für den Gruppenführer ist „GrFü“ nach DIN 14033. In der Praxis wird jedoch meist noch die Abkürzung „GF“ aus der mittlerweile nicht mehr gültigen Feuerwehrdienstvorschrift 4 verwendet.

Quelle: https://de.wikipedia.org